Psychotherapie Kirst
Privatpraxis für Verhaltenstherapie

Kosten

Private Krankenversicherung
Da ich staatlich zugelassener Psychologischer Psychotherapeut bin, sind alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Privaten Krankenversicherungen erfüllt. Die Erstattung der Kosten erfolgt in der Regel problemlos, allerdings handhaben die Versicherungen das Vorgehen im Detail unterschiedlich.
Bitte informieren Sie sich daher über Ihre genauen Konditionen als PrivatpatientIn, indem Sie ihren Versicherungsvertrag prüfen oder einfach direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen.
Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten.

Beihilfe
Im Normalfall übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung.  Auch hier bitte ich Sie darum, sich frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle, bei der sie auch die entsprechenden Unterlagen erhalten, über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren. 

Grundsätzlich gilt
Sie schließen einen Behandlungsvertrag mit Ihrem Therapeuten ab. Das bedeutet, dass Ihr Therapeut Ihnen das Honorar für erbrachte Leistungen in Rechnung stellt. Sie wiederum haben einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen, der regelt, welche Leistungen die Krankenkasse Ihnen erstattet und unter welchen Bedingungen.

Heilfürsorge der Bundeswehr
Wenn Sie als SoldatIn bei der Freien Heilfürsorge versichert sind, kann eine Psychotherapie in der Regel ebenfalls problemlos starten. Bitte bringen Sie hierfür zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung Bw-2218"(ehem. SanBw/0218) mit, der Ihnen  von den TruppenärztInnen ausgestellt wird.

Selbstzahler
Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Abrechnungsgrundlage.
Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Diese sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar.

Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren)
Ein Psychotherapeut/ eine Psychotherapeutin mit einem „Kassensitz“ kann direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die Zulassung zu einem Kassensitz wird über die Bedarfsplanung der kassenärztlichen Vereinigung geregelt und soll eine angemessene psychotherapeutische Versorgung sicherstellen. Leider wurde der „Bedarf“ an PsychotherapeutInnen zuletzt 1999 ermittelt, so dass der damals errechnete Bedarf schon lange nicht mehr mit dem tatsächlichen übereinstimmt. Die Kassensitze sind also begrenzt, sodass nicht jeder, der einen Sitz möchte, einen Sitz bekommt. Erst wenn ein Therapeut/ eine Therapeutin in Rente geht oder sich aus anderen Gründen entscheidet, seinen Platz „freizugeben“, wird der Sitz frei. Das hat zur Folge, dass sich  Wartezeiten auf einen Zeitraum von zwischen drei Monaten und einem Jahr belaufen. Praxen von PsychotherapeutInnen ohne Kassensitz werden daher als Privatpraxen bezeichnet.
Da ich nicht über einen solchen Kassensitz verfüge, kann ich gesetzlich Krankenversicherte daher nur im Rahmen des sogenannten „Kostenerstattungsverfahrens“ behandeln.

Das Kostenerstattungsverfahren:
Als PatientIn haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zeitnahe Behandlung.
Wenn Sie nachweislich keinen Therapeuten/ keine Therapeutin mit Kassensitz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit finden können, können Sie selbstständig zu mir in die Behandlung kommen und einen Kostenerstattungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. 
Wir führen dann ein Erstgespräch, auf Basis dessen ich gemeinsam mit Ihnen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse formuliere und Ihnen bei den weiteren bürokratischen Schritten helfe. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse das Erstgespräch in der Regel nicht gestattet und die Kosten hierfür von Ihnen privat getragen werden müssen (100,55 Euro gemäß Nr. 870 der Gebührenordnung für Psychotherapeuten).

Wenn Ihre Kasse den Antrag genehmigt,
werden die Kosten für Ihre Therapie bei mir vollständig von der Kasse übernommen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.lpk-rlp.de/fileadmin/user_upload/Ratgeber_Kostenerstattung_unser_Logo.pdf